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In trockenen Tüchern:
Der Überflutungsnachweis
- mehr als ein berechnetes Volumen.

Überflutetes Rückhaltebecken

Was der Nachweis bringt

Der sogenannte Überflutungsnachweiß muss gemäß DIN 1986-100 für verschiedene Szenarien geführt werden, prinzipiell jedoch immer für Grundstücke mit mehr als 800 Quadratmetern abflusswirksamer Fläche. Der Überflutungsnachweis ist in der Regel mit dem Entwässerungsgesuch vorzulegen, um die Entwässerungsgenehmigung zu erhalten.

Durch die Häufung von Starkregenereignissen macht der Nachweis jedoch durchaus auch bei kleinen Grundstücken Sinn und wird von mir daher immer empfohlen.

Aus dem Nachweis geht hervor, was mit Niederschlagswasser geschieht, welches bei Starkregenereignissen in derart großer Menge anfällt, dass es nicht mehr von der Entwässerungsanlage (Versickerungsanlage, Kanalisation) abgeführt werden kann.

Das potenzielle Wasservolumen, welches in solchen Fällen auf dem Grundstück anfällt, wird mit Hilfe statistischer Regenreihen für das jeweilige Szenario ermittelt und muss dann innerhalb der Liegenschaft so zurückgehalten werden, dass kein Schaden an Menschen, Tieren oder Sachgütern entstehen kann.

Die reine Berechnung des Volumens ist allerdings nur im Zusammenspiel mit dem planerischen Nachweis von Rückhalteflächen oder Rückhalteeinrichtungen und den entsprechenden Zulaufwegen aussagekräftig und korrekt, da das Wasser ohne bauliche Strukturen auf andere Grundstücke und in tiefergelegene Gebäudeteile austreten kann.

Der Rückhalt erfolgt vorzugsweise an der Oberfläche, kann aber auch unterirdisch in baulichen Anlagen gelöst sein.

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