
Vordrucke und Formalitäten - nur ein kleiner Teil, wenn es um
Gestattungsverfahren
im Bereich des Wasserrechts geht.

Die Grundlage
Sowohl das Einleiten in oberirdische Gewässer, also Flüsse, Seen und dergleichen, als auch die Versickerung in das Grundwasser stellen aus wasserrechtlicher Sicht den Tatbestand einer Gewässerbenutzung dar (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG).
Da die Erlaubnisfreiheit für Anlagen der Regenwasser-bewirtschaftung nur unter bestimmten Voraussetzungen gegeben ist, werden im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), ergänzt durch die Landeswassergesetze, Gestattungen in Form einer für die genannten Gewässerbenutzungen gefordert.
Wichtige Rechtsgrundlagen wie das WHG oder die Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) finden Sie in der Fußzeile verlinkt.
Ihr Vorhaben wird auf Erlaubnisfreiheit und Gestattungspflicht geprüft, Sie werden beraten, danach wird die geplante Maßnahme - falls erforderlich - zur Genehmigung gebracht.
Die Verfahren
Im jeweiligen Gestattungsverfahren werden den zuständigen Behörden und deren Fachstellen alle erforderlichen Unterlagen zur Erwirkung einer entsprechenden Erlaubnis zur Verfügung gestellt.
Dort sind neben einer Erläuterung des Vorhabens unter anderem auch die technischen Eigenschaften der geplanten Anlagen zur Regenwasserbewirtschaftung aufgeführt.
Durch Berechnungen und spezifische Nachweise, zum Beispiel über die Leistungsfähigkeit der geplanten Anlagen, werden verschiedene Planungsziele nach-gewiesen, z. B., dass die geplante Gewässerbenutzung keine Verschlechterung der Gewässereigenschaften erwarten lässt.
