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Entwässerungsgenehmigung

Kanalanschlüsse, Überflutungsnachweise, Indirekteinleiter:
Genehmigungsverfahren
im Bereich der Grundstücksentwässerung.

Entwässerungssatzung

Die Grundlage

​Die zuständigen Behörden - in der Regel eine Abteilung des Tiefbauamtes - fordern vor Herstellung oder Änderung einer Grundstücksentwässerungsanlage einen Antrag, in welchem diese detailliert beschrieben wird: das Entwässerungsgesuch.

Vor allem gewerbliche Anlagen (sogenannte Indirekteinleiter) müssen die schadlose Beseitigung der Abwässer nachweisen.

Immer häufiger wird auch der sogenannte Überflutungs-nachweis gefordert. Hier muss der Verbleib von Niederschlag aus Starkregenereignissen auf dem Grundstück ohne Beeinträchtigung von Personen oder Gebäuden nachgewiesen werden.

Insbesondere in öffentlichen Kanalnetzen mit Mischwasser-kanälen ist zudem das Thema "Einleitungsbeschränkung" aktuell wie nie zuvor. Da die öffentlichen Kanäle nicht für die immer höheren Versiegelungsgrade und zusätzlich auftretenden Starkregenereignisse dimensioniert sind, wird eine Beschränkung der Einleitungsmenge in den öffentlichen Kanal ausgesprochen.

Grundlage hierfür sind die Entwässerungssatzungen, welche unter das jeweilige Kommunalrecht fallen.

Das Verfahren

Die auszufertigenden Anträge müssen je nach Anforderung verschiedene Pläne, Berechnungen und Auskünfte über die Anschlussdetails enthalten.

 

Die Erfüllung der Anforderungen seitens des öffentlichen Kanalnetzbetreibers wird vor Erteilung einer Zustimmung geprüft, teilweise unter Zuhilfenahme verschiedener Fachabteilungen.

Erst nachdem dem Entwässerungsantrag zugestimmt wurde, darf mit der Herstellung oder Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage begonnen werden.

Da die Entwässerungsleitungen in der Bauphase stets früh verlegt werden müssen, ist eine rechtzeitige Zustimmung der Behörde unbedingt erforderlich.

Entwässerungsantrag
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