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Rückhaltebecken

Viele Kanäle sind voll:
Einleitungsbeschränkungen
und deren Folgen für die Grundstücksentwässerung.

Einleitungsbeschränkung

Einleitungsbeschränkung!?

Kurz: Es kommt mehr nach, als weg darf oder kann.

 

Aufgrund einer bereits hohen Auslastung des öffentlichen Kanalsystems sprechen die zuständigen Behörden regelmäßig sogenannte Einleitungsbeschränkungen aus: darin wird festgelegt, welche maximale Abwassermenge in Abhängigkeit von der Grundstücksgröße in das öffentliche Netz eingeleitet werden darf.

Durch sogenannte Drosselorgane wird der Grundstücksabfluss begrenzt: es wird weniger Wasser in das öffentliche Kanalnetz abgegeben, als Niederschlag auf dem Grundstück anfällt.

Um den Niederschlag entsprechend zu "puffern", müssen Anlagen zur kurzfristigen Speicherung, sogenannte Regenrückhalteräume auf dem Grundstück geschaffen werden.

Einleitungsbeschränkungen haben also immer deutliche Auswirkungen auf die geplante Grundstücksnutzung, da entsprechender Bauraum zur Verfügung gestellt werden muss.

Bei kleinen Grundstücken kann bereits eine Regenwasserzisterne von wenigen Kubikmetern Fassungsvermögen ausreichen, bei größeren Liegenschaften kommen schnell zwei - bis dreistellige Volumina zusammen.

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